Quelle vom 16.05.06
7. Das konkrete Vorgehen – Prozessqualität
Auf der Basis eines individuell auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen abgestimmten Hilfeplanes, der die besonderen sozialen Schwierigkeiten der Einzelnen berücksichtigt, werden im Weglaufhaus alle Leistungsinhalte des Leistungstyps Kriseneinrichtung gemäß BRV (Berliner Rahmenvertrag) angeboten. Diese umfassen:
7.1. Information
Die BewohnerInnen werden zu Beginn ihres Aufenthaltes umfassend über die Angebote des Weglaufhauses und mögliche Alternativen sowie die für einen Aufenthalt notwendigen Bedingungen (Beantragung der Kostenübernahme, Einhaltung der Hausregeln) informiert. Das Angebot umfaßt Hilfen bezüglich persönlicher, sozialer, gesundheitlicher und rechtlicher Fragen. Darüber hinaus werden BewohnerInnen über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten, die an einen Aufenthalt im Weglaufhaus anschließen können, informiert.
Falls es nach einem Vorgespräch nicht zu einer Aufnahme im Weglaufhaus kommt, werden die InteressentInnen über andere Einrichtungen und Hilfeangebote informiert und auf Wunsch dorthin vermittelt.
7.2. Beratung
Es finden regelmäßige Beratungen statt mit dem Ziel, die psychosozialen Bedingungen, unter denen sich die Krise zugespitzt hat, bewußt zu machen und Schritte zur Bewältigung der Schwierigkeiten zu erarbeiten. Gemeinsam mit den BewohnerInnen werden individuelle Hilfepläne erarbeitet, die in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch ein Mal im Monat, überprüft und angepaßt werden.
Die Beratung umfaßt auch Informationen über Angebote und Hilfen außerhalb des Weglaufhauses und die Vermittlung an entsprechende Institutionen und Einrichtungen.
Die Beratung umfaßt die folgenden Bereiche:
Ansprüche gemäß BSHG und anderer Sozialgesetzbücher
Ansprüche bei Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung)
Inangriffnahme der Schuldenregulierung, evtl. Vermittlung an eine Schuldnerberatungsstelle
Beratung bei anhängigen Strafsachen und ggf. Weitervermittlung an geeignete AnwältInnen [25]
psychiatrische Psychopharmaka und Vermittlung an ÄrztInnen
Beratungsstellen zu speziellen Themen wie Sucht, Gewalt, Mißbrauch
Selbsthilfegruppen
gesundheitliche Fragen
weiterführende Hilfeangebote nach BSHG
7.3. Anleitung, Unterstützung, Übernahme
Bei der Umsetzung der im individuellen Hilfeplan erarbeiteten Handlungsschritte bieten die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses Hilfe in Form von Anleitung, Unterstützung und Übernahme an. Außerdem wird eine persönliche Begleitung zu Terminen, beispielsweise bei Ämtern, ÄrztInnen und Gerichten, angeboten. Im Vordergrund steht dabei die Förderung von Selbsthilfemöglichkeiten und vorhandenen Fähigkeiten, die bei der Bewältigung der akuten Krise hilfreich sind. Tätigkeiten, die für die Existenzsicherung nötig sind, werden von den MitarbeiterInnen teilweise oder vollständig übernommen, wenn diese mit Anleitung oder Unterstützung nicht ausgeführt werden können. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn in einer akuten Krisensituation Alltagshandlungen nicht mehr allein ausgeführt werden können.
Die Übernahme findet nur statt, wenn sie ausdrücklich im Interesse der BewohnerInnen ist.
Die Anleitung und Unterstützung umfaßt u.a. folgende Bereiche:
Beschaffung von Dokumenten und Nachweisen
Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage
Kontakt mit Behörden und Institutionen
Kontaktaufnahme mit Gerichten, BetreuerInnen, AnwältInnen, BewährungshelferInnen, ÄrztInnen und TherapeutInnen
Erarbeitung von Konfliktbewältigungsstrategien
Kontaktaufnahme mit Familien, FreundInnen oder anderen Bezugspersonen
Alltags- und Freizeitgestaltung
Organisation des Tagesablaufs und Einhaltung von Terminen
7.4. Krisenintervention
Das Weglaufhaus bietet eine 24-Stunden-Betreuung mit überwiegend doppelt besetzten Schichten, was in Krisensituationen eine besonders intensive Begleitung und Unterstützung möglich macht. Ziele der Krisenintervention sind die Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der psychosozialen Notlage sowie die Stabilisierung und die Rückgewinnung der notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten zur Überwindung der Krise. (vgl. 3.1.)
Die Krisenintervention im Weglaufhaus geht in der Regel über die sofortigen Hilfemaßnahmen in einer akuten Krisensituation hinaus. Deshalb stellt sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt die individuellen Bedürfnisse, Erfahrungen und Kompetenzen sowie die sozialen Bedingungen der betroffenen Person in den Mittelpunkt des Unterstützungsangebots.
Die Vorgehensweise im Weglaufhaus umfaßt die voneinander unterscheidbaren Phasen Krisenintervention (im engeren Sinne), Krisenbegleitung und Krisennachsorge. Die Dauer der einzelnen Phasen kann je nach Ursachen und Ausprägung der Krise individuell stark variieren.
Die Krisenarbeit im Weglaufhaus orientiert sich an Theorien der Sozialen Einzelfallhilfe [27], die den Fokus auf die individuellen Erfahrungen und Kompetenzen der Betroffenen legen. Der Ansatz, individuelle Krisenausprägungen und -verläufe in den Vordergrund der Arbeit zu stellen und die BewohnerInnen als ExpertInnen für ihre Krisen zu betrachten, sind spezielle Merkmale der Arbeit im Weglaufhaus, die ein hohes Maß an Flexibilität voraussetzen. Aus diesem Grund ist die Kriseninterventionsarbeit im Weglaufhaus durch einen kontinuierlichen Austausch der MitarbeiterInnen mit den BewohnerInnen über das zur Verfügung stehende Unterstützungsangebot gekennzeichnet, das es ermöglicht, auf ein breites Spektrum verschiedener Ausdrucks- und Erlebensweisen von Krisen einzugehen und zu reagieren.
7.4.1. Krisenintervention (im engeren Sinne)
Alle Menschen, die im Weglaufhaus aufgenommen werden, befinden sich in einer akuten sozialen und psychischen Notsituation. Die Krisenintervention im engeren Sinne gliedert sich in eine Aufnahmephase, in der die Bedingungen der Krisenarbeit im Weglaufhaus geklärt werden, und eine Durchführungsphase, in der aktiv und konkret Unterstützung unter Anwendung verschiedener Methoden angeboten wird.
Aufnahmephase
Zunächst stellt die Aufnahme im Weglaufhaus für die BewohnerInnen eine Entlastung von akuter Wohnungslosigkeit sowie eine existenzielle körperliche Grundsicherung dar. Die 24-stündige Präsenz und Ansprechbarkeit der MitarbeiterInnen führt in der Regel schon zum Zeitpunkt der Aufnahme zu einer emotionalen Entlastung der BewohnerInnen. Diese Bedingungen bilden den Rahmen, innerhalb dessen ein Auffangen der Krise möglich ist.
Im Aufnahmegespräch geht es um eine Verständigung über die individuelle Krisensituation und die Abklärung der Möglichkeiten, die das Weglaufhaus zur Krisenintervention bieten kann.
Die BewohnerInnen werden ausführlich nach ihren bisherigen Krisenerfahrungen gefragt, auch nach möglichen suizidalen und aggressiven Tendenzen. Außerdem werden Faktoren, die als bedrohlich erlebt werden und wesentliche Auslöser der Krise sein können, herausgearbeitet.
Da der persönliche Kontakt zwischen den MitarbeiterInnen und den BewohnerInnen das zentrale Instrument der Krisenarbeit im Weglaufhaus darstellt, wird von Beginn des Aufenthaltes an große Aufmerksamkeit auf den regelmäßigen Kontakt sowie den Austausch relevanter Informationen zwischen MitarbeiterInnen und BewohnerInnen gelegt.
Die BewohnerInnen werden aufgefordert, das Formblatt "Zum Umgang mit Krisen im Weglaufhaus" auszufüllen, in dem es darum geht, bisherige Krisen zu beschreiben, hilfreiche Erfahrungen aus vorangegangenen Krisensituationen festzuhalten und konkrete Unterstützungswünsche an die MitarbeiterInnen zu äußern. Persönliche und soziale Ressourcen werden dabei berücksichtigt und aktiviert. Dies dient sowohl der Verhinderung einer weiteren Zuspitzung der Situation als auch als zusätzliche Verständnishilfe und Anleitung für die MitarbeiterInnen in Situationen, in denen die verbale Kommunikation möglicherweise deutlich erschwert ist.
Durchführungsphase
Die Krisenintervention im engeren Sinne, also die Hilfe in maximal zugespitzten Krisensituationen, die sich oftmals in ver-rückten Zuständen und extremen Angstzuständen äußern, wird im Weglaufhaus unter hohem Zeitaufwand der MitarbeiterInnen betrieben.
Die Grundlage der Krisenarbeit ist der Aufbau einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung. Dies findet vor allem in Form von Einzelgesprächen, aber auch durch andere Formen der Kommunikation und des gemeinsamen Handelns statt. (vgl. 7.5.)
Entscheidend in dieser Phase ist die Methode des Dabeiseins (vgl. 7.5.), eine Unterstützungsleistung, die durch einen intensiven und kontinuierlichen Kontakt zwischen den MitarbeiterInnen und BewohnerInnen gekennzeichnet ist und die individuell auf die Bedürfnisse der einzelnen eingeht. Dabei ist oft das im Laufe des Aufnahmeverfahrens und in weiteren Gesprächen erworbene Vertrauen von entscheidender Bedeutung. Ein Ziel ist es dabei, den BewohnerInnen einen sicheren Rahmen zu bieten, im dem sie in ihrer Krise aufgefangen werden. Das Dabeisein kann sich sowohl im verständnisvollen Zuhören als auch im bewußten Setzen von Grenzen ausdrücken. Wichtiger als die konkrete Handlung ist dabei, ein höchstmögliches Maß an Toleranz und Akzeptanz gegenüber ungewöhnlichen Verhaltens- und Erlebensweisen zu vermitteln. Diese Grundhaltung ermöglicht den Betroffenen, sich trotz ungewohnter und extremer Zustände in einen Hausalltag zu integrieren, der sie mit der Alltagsrealität konfrontiert.
Die MitarbeiterInnen intervenieren mit dem Ziel der emotionalen Entlastung und der persönlichen Stabilisierung der BewohnerInnen. Hierzu dienen stützende Verfahren wie Zuhören und Ermutigung, aber auch nonverbale Kommunikation, Herstellen von Realitätsbezug in konkreten Situationen. Dabei spielt der Hausalltag eine wichtige Rolle, da die Betroffenen durch die an sie gestellten Anforderungen immer wieder mit ganz konkreten Situationen und Handlungen konfrontiert werden. Dies gilt auch für die Unterstützung bei einer regelmäßigen Ernährung sowie der Körperhygiene. Beides wird in akuten Krisensituationen häufig vernachlässigt. Auch ist es wichtig, ein Minimum an Zeitstruktur sowie die Einhaltung eines möglichst regelmäßigen Tag-Nacht-Rhythmus‘ zu unterstützen. Dazu werden beispielsweise beruhigende Gespräche vor dem Schlafengehen und Spaziergänge angeboten. Die Aufforderung an die BewohnerInnen, sich auch nachts an die anwesenden MitarbeiterInnen zu wenden, wird in dieser Phase noch einmal verstärkt. BewohnerInnen können in besonderen Ausnahmesituationen auch im Büro unter permanenter Anwesenheit von MitarbeiterInnen übernachten. Wenn es hilfreich erscheint, werden auch Zeitpunkte festgelegt, an denen eine Kontaktaufnahme durch die MitarbeiterInnen stattfindet. Außerdem wird eine grundlegende Gesundheitsversorgung durch die MitarbeiterInnen sichergestellt, die im Notfall die Kontaktaufnahme mit einem Arzt/einer Ärztin übernehmen, zu Terminen begleiten oder einen Hausbesuch organisieren.
Die MitarbeiterInnen konzentrieren sich in ihrer Arbeit mit den BewohnerInnen in dieser Phase auf die jeweils wesentlichen Bedingungen im Hier und Jetzt.
Die Teilnahme an Aktivitäten der Hausgemeinschaft wird gefördert und persönliche Unterstützung bei der Erledigung der anfallenden Haushaltsaufgaben sowie bei der Teilnahme an den Hausversammlungen angeboten. Die Hausgemeinschaft sowie das Zusammenleben und der Austausch mit anderen Psychiatrie-Betroffenen kann sich in dieser Phase stabilisierend auswirken.
Die anwesenden MitarbeiterInnen achten besonders auf Tendenzen der Eigen- und Fremdgefährdung und auf Suizidalität und ergreifen bei Bedarf prophylaktische Maßnahmen [30], wie zum Beispiel kurzfristige Vereinbarungen und ständiger Kontakt zu den BewohnerInnen, besonders auch nachts.
Die MitarbeiterInnen intensivieren ihren Austausch im Rahmen der Durchführung der Krisenintervention. Während der gemeinsamen Schicht tauschen sich die KollegInnen mehrmals aus. In der Dienstübergabe, im Diensttagebuch und dem BewohnerInnen-Ordner werden Ereignisse sowie fachliche Einschätzungen ausführlich weitergegeben. In der Teamsitzung wird dies alles vollständig zusammengetragen und gemeinsam erörtert. Dabei wird ständig überprüft, mit welchen konkreten Maßnahmen und ob überhaupt die notwendige Hilfe geleistet werden kann. Falls die MitarbeiterInnen zu der Einschätzung kommen, daß innerhalb der gegebenen Möglichkeiten und Grenzen des Weglaufhauses ein weiterer Aufenthalt – etwa auf Grund von Selbst- oder Fremdgefährdung - nicht verantwortet werden kann, werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, die betreffende Person in eine besser geeignete Einrichtung zu begleiten.
7.4.2. Krisenbegleitung
Nach dem Überwinden des Höhepunkts der akuten Krise geht die Hilfeleistung in die Phase der Krisenbegleitung über.
Die vorübergehend notwendig gewordenen Maßnahmen zur Abwehr der Selbst- und Fremdgefährdung (zum Beispiel die Vereinbarung, nicht allein das Haus zu verlassen) können nun schrittweise aufgegeben werden, dennoch bleibt ein erhöhter Betreuungsaufwand bestehen. Im Mittelpunkt der Krisenarbeit steht zu diesem Zeitpunkt die psychosoziale Stabilisierung. Darüber hinaus kann nun gemeinsam an der Strukturierung der Situation gearbeitet werden.
Hierfür wird ein Hilfeplan erstellt oder der schon bestehende fortgeschrieben. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Entwicklung von Zukunftsperspektiven und der Beratung zu verschiedenen Möglichkeiten, eine individuell optimal angepaßte Betreuung, auch über die Zeit im Weglaufhaus hinaus, zu gewährleisten.
Die Intensität der stützenden Interventionen wird verringert, die Alltagsorientierung wird, teilweise auch durch konfrontative Techniken, gefördert. Die Hausgemeinschaft des Weglaufhauses entwickelt sich dabei in aller Regel zu einem neuen stabilisierenden Teil des Netzwerkes. Die MitarbeiterInnen begleiten bei Besorgungen, Spaziergängen oder Terminen, Aktivitäten im Haus und mit anderen BewohnerInnen finden wieder verstärkt statt.
Zur Förderung der Selbsthilfe gehört auch, die Krise zu bearbeiten, zu reflektieren und in einen biographischen Bezug zu setzen.
Das soziale Umfeld, das zumeist in die Krisenintervention (im engeren Sinne) nicht einbezogen werden kann, wird nun nach Möglichkeit wieder aktiviert. Es wird eine Netzwerkanalyse durchgeführt, wobei besonders die Position von privaten und professionellen HelferInnen beleuchtet wird. Über die obligatorischen Kontaktaufnahmen (z.B. Sozialamt, Betreuer/in, SpD) hinaus setzen sich die MitarbeiterInnen allerdings nur auf ausdrücklichen Wunsch der BewohnerInnen mit anderen Personen in Verbindung.
Die MitarbeiterInnen motivieren dazu, das der Krise innewohnende Potential zu mobilisieren und die Krise als Chance für Veränderung zu sehen. Wichtig ist dabei auch, die Faktoren herauszuarbeiten, die auslösend für die Krise waren, und solche, die während der akuten Krise hilfreich oder schädlich waren.
Krisenauslösende und belastende Ereignisse und die Psychiatrieerfahrung können nun bearbeitet und reflektiert werden. Dafür besteht häufig bei den Betroffenen in dieser Phase eine außergewöhnliche Offenheit.
7.4.3. Krisennachsorge
Auch nach Abklingen der akuten Krise ist eine weitere intensive Betreuung notwendig, da in der Phase der Krisennachsorge die Rückschau, die Zukunftsplanung und die allmähliche Auflösung der individuellen Betreuung im Vordergrund der Arbeit stehen. Ein abrupter Kontaktabbruch könnte den Erfolg der Hilfe gefährden. Die Loslösung von der kontinuierlichen Betreuung und dem intensiven Zusammenleben in der Hausgemeinschaft ist für viele BewohnerInnen ein schwieriger und verunsichernder Prozeß, der bei der Planung der weiteren Perspektiven berücksichtigt wird. Das Ziel in der Phase der Krisennachsorge ist es, eine geeignete, weniger intensiv betreute Wohnform mit den BewohnerInnen zu finden.
Außerdem wird versucht, Strategien zur Vermeidung weiterer Krisen und Bewältigungsmöglichkeiten für eventuelle zukünftige Krisen zu erarbeiten. Dabei können die MitarbeiterInnen auf der Grundlage der abgeschlossenen Krisenbegleitung und daraus resultierender gemeinsamer Erfahrungen Beiträge zu dieser Reflexion liefern und gemeinsam mit den BewohnerInnen die zukünftigen sozialen Bedingungen gestalten.
Zur Krisennachsorge gehört außerdem eine umfassende Netzwerkförderung, die sowohl professionelle HelferInnen als auch private soziale Kontakte berücksichtigt.
Die Wohnsituation, eventuell mit Unterstützung von Einzelfallhilfe, der Besuch von offenen Treffpunkten oder Selbsthilfegruppen, Absprachen über mögliche Notübernachtungen im Weglaufhaus und private Kontakte zu MitbewohnerInnen werden vorbereitet.
Am Ende des Aufenthaltes im Weglaufhaus wird ein ausführliches Abschlußgespräch geführt, in dem gemeinsam die entscheidenden Punkte des Aufenthaltes noch einmal herausgearbeitet werden.
Das Weglaufhaus bietet eine 24-Stunden-Betreuung, die in Krisensituationen eine intensive Begleitung und Unterstützung möglich macht. Das Ziel der Krisenintervention ist die Rückgewinnung der notwendigen Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die zur Überwindung der Krise notwendig sind. Erfahrungsgemäß tritt ein besonders hoher Bedarf an intensiven und schnell verfügbaren Maßnahmen einer qualifizierten Krisenintervention häufig abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen auf. (vgl. 3.1.)
7.5. Methoden
Die Grundlage der Methoden, die in der Arbeit im Weglaufhaus angewandt werden, ist die antipsychiatrische Haltung der MitarbeiterInnen. (vgl. 3.2. und 6.5.)
Einzelgespräche Es finden regelmäßig Einzelgespräche statt, bei Bedarf auch mehrmals täglich. In den Gesprächen werden aktuelle Anliegen und Bedürfnisse der BewohnerInnen besprochen. Außerdem dienen sie der Krisenintervention, der Verarbeitung belastender Ereignisse und der Perspektivplanung. Die Gespräche werden flexibel angeboten und finden nach Bedarf auch nachts statt. Die Einzelgespräche sind zentral für den Kontakt zwischen den BewohnerInnen und MitarbeiterInnen. Wird der Kontakt weniger oder droht er ganz abzubrechen, so werden von Seiten der MitarbeiterInnen verstärkt Gespräche oder andere Formen der (nonverbalen) Kommunikation angeboten.
Training von Alltagskompetenzen Einen wichtigen Teil des Aufenthalts im Weglaufhaus stellt das alltägliche Leben in der Hausgemeinschaft dar. Diese ist für Einkauf, Kochen, Putzen, Garten, etc. selbst verantwortlich. Neben der gemeinsamen Planung und Durchführung bieten die MitarbeiterInnen Anleitung und Unterstützung bei diesen Tätigkeiten an.
Im Weglaufhaus tritt an die Stelle von Beschäftigungs-, Arbeits-, Gruppen- oder Einzeltherapien die komplexe und vielerlei konkretere Anforderungen stellende Wirklichkeit des Gemeinschaftslebens in einem großen und von sehr unterschiedlichen Menschen intensiv genutzten Haus. Für die BewohnerInnen ist dies eine Möglichkeit, Alltagskompetenzen wiederzuerlangen, die sie zum Teil aufgrund jahre- oder jahrzehntelanger Aufenthalte in Psychiatrien oder Heimen verlernt oder nie erlernt haben.
Das (Wieder-)Erlernen von Alltagshandlungen stellt eine wichtige Voraussetzung für die Vorbereitung auf ein selbständigeres Leben dar.
Hausversammlungen Zwei Mal pro Woche finden mit den beiden anwesenden MitarbeiterInnen Hausversammlungen statt, in denen alle die Hausgemeinschaft betreffenden Fragen wie die Organisation der Hausarbeit, die Zimmerverteilung und die Planung von gemeinsamen Aktivitäten besprochen und diskutiert werden. Auch für Konflikte unter den BewohnerInnen wird die Hausversammlung als Ort für klärende Gespräche genutzt. Außerdem kann die Hausversammlung ein Votum bei der Aufnahme neuer BewohnerInnen, der Einstellung neuer MitarbeiterInnen und PraktikantInnen und der Gestaltung des Hauses abgeben. Dieses wird vom Team bzw. den Gremien des Trägervereins bei den anstehenden Entscheidungen berücksichtigt.
Vertrauenspersonenmodell Die BewohnerInnen wählen aus dem Team zwei MitarbeiterInnen, mit denen sie regelmäßige Gespräche über anstehende Probleme und Perspektiven führen. Aufgabe der Vertrauenspersonen ist es, einen Überblick über anstehende Schritte, die die Planung und Realisierung der erarbeiteten Perspektiven betreffen, zu behalten. Grundsätzlich stehen jedoch alle MitarbeiterInnen allen BewohnerInnen in ihren jeweiligen Dienstzeiten für Gespräche zur Verfügung.
Transparenz Es gilt das Prinzip vollständiger Transparenz bei der Einsicht von Berichten und Stellungnahmen für Behörden oder andere Einrichtungen und bei Aufzeichnungen der MitarbeiterInnen, die sich auf die BewohnerInnen beziehen. Darüber hinaus gibt es für die BewohnerInnen die Möglichkeit, diese aktiv mitzugestalten. Die BewohnerInnen haben immer das Recht auf Teilnahme an Teamsitzungen oder auswärtigen Terminen, bei denen über sie gesprochen wird. Mit Dritten sprechen die MitarbeiterInnen über die BewohnerInnen nur mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Mediation/Vermittlung in Konfliktsituationen Bei Konflikten von BewohnerInnen untereinander, mit MitarbeiterInnen oder nahestehenden Personen außerhalb des Weglaufhauses besteht das Angebot, unter Anleitung von (nicht involvierten) MitarbeiterInnen klärende Gespräche zu führen. Diese finden in Krisensituationen, die sich kurzfristig zuspitzen, auch sofort statt. Bei Konflikten zwischen BewohnerInnen, die nicht in der Hausversammlung ausgetragen und geklärt werden können, finden Gespräche der Beteiligten mit den anwesenden MitarbeiterInnen statt.
Methoden zum Umgang mit Krisensituationen und verrückten Zuständen Zu Beginn ihres Aufenthaltes im Weglaufhaus werden BewohnerInnen aufgefordert, ihre bisherigen Erfahrungen mit Krisensituationen festzuhalten und zu überlegen, was sie in solchen Situationen als hilfreich oder störend erlebt haben und wie diese Erfahrungen im Weglaufhaus umgesetzt werden können. Im Keller steht ein "Toberaum" zur Verfügung, in dem in Anwesenheit von MitarbeiterInnen Wut, Aggressionen oder Ängste physisch abreagiert werden können. Andere Möglichkeiten sind begleitete Spaziergänge auf die nahe gelegenen Felder, gemeinsames schriftliches oder zeichnerisches Festhalten von verrückten Vorstellungen oder Wahrnehmungen und vieles mehr, das jeweils aus den spezifischen Bedürfnissen der Betroffenen heraus zu entwickeln ist.
Dabeisein In akuten Krisensituationen, in denen die BewohnerInnen einen vorübergehenden intensiven Kontakt benötigen, bieten die MitarbeiterInnen eine Krisenbegleitung in Form des "Dabeiseins" an.
Grundlage des Dabeiseins ist ein intensiver und kontinuierlicher Kontakt zwischen den betreffenden BewohnerInnen und den anwesenden MitarbeiterInnen mit dem Ziel, die Kommunikation in einer von den Betroffenen gewünschten Form aufrecht zu erhalten.
Nonverbale Kommunikation Über die Einzelgespräche hinaus bieten die MitarbeiterInnen andere Formen der Kommunikation und Kontaktaufnahme an, vor allem dann, wenn BewohnerInnen sich vorübergehend nicht mehr verbal ausdrücken können oder wollen. Die Kommunikation kann dann in schriftlicher Form stattfinden, über gemeinsame Tätigkeiten (z.B. Musik hören, Spazieren gehen), durch körperlichen Kontakt (Hand halten, in den Arm nehmen) oder in Form des "Dabeiseins".
Helferkonferenzen Die MitarbeiterInnen organisieren gemeinsam mit den zuständigen SozialarbeiterInnen der Sozialdienste Helferkonferenzen, wenn dies im Interesse der BewohnerInnen ist und hilfreich, um Fragen der Kooperation zwischen den einzelnen Hilfsangeboten und der weiteren Perspektiven zu klären. An der Helferkonferenz nehmen die BewohnerInnen, die zuständigen MitarbeiterInnen des Weglaufhauses und der Sozialen Wohnhilfe oder des Sozialpsychiatrischen Dienstes teil. Außerdem wird versucht, möglichst viele weitere Personen in die Helferkonferenz einzubeziehen wie gesetzliche BetreuerInnen, behandelnde ÄrztInnen, TherapeutInnen, frühere oder zukünftige EinzelfallhelferInnen, MitarbeiterInnen von Beratungsstellen oder Krisendiensten und Angehörige oder andere nahestehende Personen. Die Erfahrung hat gezeigt, daß bei etwa 10 bis 15% der Weglaufhaus- BewohnerInnen solche Helferkonferenzen sinnvoll und notwendig sind.
Absetzprotokoll Bei der Begleitung des Absetzens psychiatrischer Psychopharmaka gibt es neben den Einzelgesprächen die Möglichkeit, ein "Absetzprotokoll" zu führen, in das während des Absetzprozesses täglich Eintragungen über die körperliche Befindlichkeit, Stimmungszustände und Ernährung gemacht werden. Dieses dient den BewohnerInnen zu einer bewußteren Wahrnehmung der Veränderungen, die das Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka mit sich bringen kann und hilft den MitarbeiterInnen, die BewohnerInnen zu unterstützen.
7.6. Unterkunft
Das Weglaufhaus bietet neben der Betreuung die Unterkunft in Einzel- und Doppelzimmern. Die Räume im Erdgeschoß stehen der Gemeinschaft zur Verfügung. Die obere Etage des Hauses ist Frauen vorbehalten. (vgl. 6.1.)
7.7. Umfang der Leistung
Der Umfang der Leistung bezieht sich auf einen Betreuungsschlüssel von 1 : 2,1 SozialarbeiterInnen oder sonstigen MitarbeiterInnen, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Wohnplätzen im Weglaufhaus.
7.8. Inhalte der angebotenen Hilfen
Die Grundlage der im Weglaufhaus angebotenen Hilfen ist ein individueller und gemeinsam mit den BewohnerInnen erarbeiteter Hilfeplan, der die folgenden Bereiche umfaßt:
7.8.1. Hilfen bei sozialen Schwierigkeiten
Wohnungssuche Die BewohnerInnen werden bei der Beschaffung von Wohnraum unterstützt, indem sie über die verschiedenen Möglichkeiten und einzelnen Schritte bei der Suche einer geeigneten Wohnung bzw. Wohnform informiert und angeleitet werden. Entsprechendes gilt in Ausnahmefällen für den Erhalt von Wohnraum oder einer bestimmten Wohnform. Zunächst geht es darum, gemeinsam mit den BewohnerInnen zu klären, welche Wohnform (Betreutes Einzel- oder Gruppenwohnen, Wohngemeinschaft, Übergangswohnhaus, eigene Wohnung) die geeignete ist.
Wollen BewohnerInnen im Anschluß an den Weglaufhaus-Aufenthalt in eine betreute Wohnform ziehen, so unterstützen sie die MitarbeiterInnen bei der Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Einrichtungen, bieten Begleitung zu Besichtigungsterminen und Vorgesprächen an und planen gemeinsam mit den BewohnerInnen den Umzug.
Bei der Suche nach einer eigenen Wohnung wird Hilfe bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines, bei der Kontaktaufnahme mit Wohnungsbaugesellschaften und anderen Vermietern oder bei dem Antrag auf Aufnahme in das geschützte Marktsegment geleistet. Außerdem wird mit den jeweiligen Sozialämtern die Frage der Kostenübernahme geklärt.
Berufstätigkeit und Ausbildung Falls bei BewohnerInnen ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis besteht, so unterstützen die MitarbeiterInnen auf Wunsch der BewohnerInnen dessen Erhalt. Ansonsten klären die MitarbeiterInnen gemeinsam mit den BewohnerInnen die beruflichen Perspektiven, wobei Fragen des Schulabschlusses, der Ausbildungs-, speziellen Förderungs- und Arbeitsmöglichkeiten oder der Beantragung einer Rente geklärt werden. Die MitarbeiterInnen begleiten zu Terminen beim Arbeitsamt oder Berufsinformationszentrum und unterstützen bei der Wiederbeschaffung von Zeugnissen und Dokumenten sowie beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen.
Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Die BewohnerInnen gestalten gemeinsam mit den MitarbeiterInnen den Alltag im Weglaufhaus. Nach den schwierigen und belastenden Erfahrungen der BewohnerInnen, die häufig eine soziale Isolierung, Interessen- und Hoffnungslosigkeit zur Folge haben, sind die Möglichkeiten zur Rückkehr ins soziale Leben sehr wichtig, z.B. geselliges Beisammensein, der Besuch von kulturellen Veranstaltungen und gesellschaftliches Engagement.
Die MitarbeiterInnen fördern durch persönliche Gespräche den Aufbau und die Wiederbelebung von sozialen Beziehungen, führen auf Wunsch Gespräche mit den Angehörigen oder FreundInnen, unterstützen bei der Realisierung von Freizeitinteressen, planen gemeinsam mit den BewohnerInnen Veranstaltungen im Weglaufhaus, Ausflüge und den Besuch von kulturellen Veranstaltungen.
7.8.2. Hilfen bezüglich der finanziellen und juristischen Situation
Bei finanziellen Schwierigkeiten werden die BewohnerInnen dabei unterstützt, ihre Lage genau zu klären. Falls Schulden vorliegen, werden unter der Einbeziehung von Schuldnerberatungsstellen und in Rücksprache mit den Gläubigern mittelfristige Rückzahlungspläne erarbeitet. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob bei Behörden oder Verwandten finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden können.
Es wird geklärt, ob Strafanzeigen vorliegen oder Strafverfahren anhängig sind. Gegebenenfalls vermitteln die MitarbeiterInnen den erforderlichen Rechtsbeistand.
Die BewohnerInnen werden auf ihre Rechte innerhalb gerichtlicher Betreuungsverhältnisse, auf ihre PatientInnenrechte (z.B. Akteneinsicht, Psychiatrisches Testament) und den Anspruch auf Schadenersatz hingewiesen und zu Gerichtsterminen begleitet.
7.8.3. Hilfen bezüglich der medizinischen und psychischen Situation
Bei akuten Verletzungen und Krankheiten wird den BewohnerInnen eine angemessene ärztliche Behandlung vermittelt.
Ein spezielles Angebot des Weglaufhauses besteht darin, BewohnerInnen auf ihren Wunsch hin beim Absetzen psychiatrischer Psychopharmaka zu unterstützen. Die MitarbeiterInnen beraten dabei aufgrund der bestehenden langjährigen Erfahrung von Selbsthilfegruppen, innerhalb der Betroffenenbewegung und des Trägervereins des Weglaufhauses und vermitteln ÄrztInnen, die den Entzug psychiatrischer Psychopharmaka ambulant begleiten. Die BewohnerInnen werden auf mögliche Folgen des Absetzens hingewiesen (z.B. Schlaflosigkeit, Rebound-Phänomene). Strategien zum Umgang mit Schwierigkeiten, die während des Absetzens auftreten können, werden gemeinsam erarbeitet. [34]
Die MitarbeiterInnen stehen den BewohnerInnen rund um die Uhr für Gespräche zur Verfügung. Dabei geht es neben dem Auffangen aktueller Krisen auch um die Verarbeitung psychisch belastender Erfahrungen und Erlebnisse. Falls der Wunsch nach einer Psychotherapie oder Beratung zu speziellen Themen besteht, vermitteln die MitarbeiterInnen den Kontakt.
7.9. Die Regelungen für das Alltagsleben im Weglaufhaus
Die BewohnerInnen halten sich nur eine relativ kurze Zeit im Weglaufhaus auf und haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Vorgeschichten, Krisenverläufe, Schwierigkeiten und Bedürfnisse individuell stark differierende Möglichkeiten und Fähigkeiten, das persönliche und das gemeinsame Alltagsleben (mit-) zu gestalten. Deshalb gibt es im Weglaufhaus jenseits eines gemeinsamen Minimalkanons von Alltagspflichten kein für alle verbindliches Angebot zur Strukturierung des Alltags. Der Alltag der einzelnen BewohnerInnen ist außerdem tagsüber durch zahlreiche Anforderungen von außen (z.B. Termine bei Ämtern, ÄrztInnen oder TherapeutInnen) geprägt.
Darüber hinaus ist es ein wichtiges Element sowohl der Krisenintervention und der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen als auch des Trainings von Alltagskompetenzen, den jeweils anwesenden BewohnerInnen die Regelung und Bewältigung der Alltagsrealität in einer komplexen Hausgemeinschaft im größtmöglichen Maß selbst zu überlassen. Die MitarbeiterInnen intervenieren deshalb nicht im Rahmen der Umsetzung einer starren Tagesstruktur, sondern auf der Grundlage der je aktuellen, individuellen und gemeinsamen Alltagsnotwendigkeiten und der Bewältigung der in diesem Kontext regelmäßig auftretenden Konflikte. Auf diese Weise wird es möglich, auch im Alltagsleben flexibel und spezifisch auf die ganz besonderen Fähigkeiten und Schwierigkeiten der einzelnen BewohnerInnen zu reagieren und sie in einem möglichst realitätsnahen Umfeld auf ihr weiteres Leben vorzubereiten.
7.9.1. Die Rechte der Weglaufhaus-BewohnerInnen
Die Rechte der BewohnerInnen ergeben sich zunächst aus ihrem Anspruch, diejenigen Hilfen zu erhalten, die sich aus dem Berliner Rahmenvertrag für Kriseneinrichtungen nach § 72 BSHG im Allgemeinen ergeben und die in dieser Konzeption für die Kriseneinrichtung Weglaufhaus im Besonderen näher erläutert werden.
Ferner sind ihre Rechte bei der Nutzung der Räume des Hauses und bei der Gestaltung der Unterstützung und Betreuung durch die MitarbeiterInnen in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag, der innerhalb der ersten Woche nach der Aufnahme von beiden Parteien unterzeichnet wird, im Sinne der konzeptionellen Grundlagen der Einrichtung näher geregelt. Diese Rechte sind inhaltlich eng mit ihren Pflichten verknüpft.
Insbesondere enthält dieser Vertrag Regelungen, unter welchen Bedingungen die MitarbeiterInnen berechtigt sind, BewohnerInnen aufzufordern, die Einrichtung unmittelbar oder nach Ablauf einer angemessenen Frist zu verlassen. [35] Auch an diesem sensiblen, für alle Beteiligten schwierigen Punkt hat die Praxis des Weglaufhauses ergeben, daß für Entscheidungen der MitarbeiterInnen über die vorzeitige und unfreiwillige Beendigung des Aufenthaltes von BewohnerInnen – abgesehen von einigen wenigen Grundregeln in bezug auf Gewalt, Alkohol und Drogen – individuell stark variierende Faktoren eine größere Bedeutung haben als die pauschale Durchsetzung eines detaillierten Regelsystems. In jedem Fall gilt jedoch, daß solche Entscheidungen sowohl gegenüber den betroffenen BewohnerInnen als auch gegenüber den Sozialhilfeträgern nachvollziehbar begründet und dokumentiert werden.
Die BewohnerInnen haben jederzeit das Recht, die über sie angelegten BewohnerInnen-Ordner vollständig einzusehen. An Besprechungen, die sie betreffen, können sie teilnehmen. Alle sie betreffenden von MitarbeiterInnen des Weglaufhauses aufgesetzten Briefe oder Stellungnahmen dürfen erst weitergegeben werden, wenn die BewohnerInnen sie gelesen und sich damit einverstanden erklärt haben. Dies gilt für jedes einzelne Schriftstück, eine generelle Bevollmächtigung gibt es aufgrund der an Transparenz und Selbstbestimmung orientierten Arbeit im Weglaufhaus nicht.
Die BewohnerInnen wählen sich innerhalb der ersten 14 Tage ihres Aufenthalts aus dem Team der MitarbeiterInnen jeweils zwei Vertrauenspersonen. Die Wahl der Personen steht ihnen in den Grenzen der individuellen Belastbarkeit der einzelnen MitarbeiterInnen frei, nicht jedoch der Umstand, sich überhaupt Vertrauenspersonen auszusuchen. (vgl. 8.1.)
7.9.2. Die Pflichten der Weglaufhaus -BewohnerInnen
Die Pflichten der BewohnerInnen sind in einem Nutzungs- und Betreuungsvertrag und zusätzlich in einer Hausordnung festgehalten, die bei der Aufnahme von den BewohnerInnen akzeptiert und unterzeichnet werden muß. Darin werden die BewohnerInnen auf die Einhaltung des oben erwähnten Minimalkonsens‘ gemeinsamer und individueller Pflichten festgelegt: Verbindlich ist die Teilnahme an den zwei Mal pro Woche abends stattfindenden Hausversammlungen von allen BewohnerInnen und den anwesenden MitarbeiterInnen sowie an den in unregelmäßigen und größeren Abständen stattfindenden Vollversammlungen, an denen neben den BewohnerInnen das gesamte Team und VertreterInnen des Trägervereins teilnehmen. Obligatorisch ist außerdem die aktive Mitwirkung am gemeinsamen Hausputz an jedem Samstag Nachmittag. Bei der Aufnahme müssen die BewohnerInnen darüber hinaus einwilligen, für die Zeit des Aufenthalts im Weglaufhaus wöchentlich einen festgelegten Pauschalbetrag (zur Zeit DM 50) für Verpflegung und andere Verbrauchsmittel in eine gemeinsame, anteilig auch von den MitarbeiterInnen bediente Haushaltskasse einzuzahlen.
Die BewohnerInnen müssen den MitarbeiterInnen des Weglaufhauses eine Vollmacht für die Beantragung der Kostenübernahme erteilen und im Rahmen ihrer sozialhilferechtlichen Mitwirkungspflicht mit angemessener Unterstützung und Begleitung die von den Sozialhilfeträgern geforderten Auflagen erfüllen, Nachweise erbringen und Termine einhalten. [37]
Die BewohnerInnen können faktisch das Weglaufhaus jederzeit endgültig verlassen. Doch sind sie während ihres Aufenthaltes verpflichtet, zumindest telefonisch Bescheid zu geben, wenn sie sich für längere Zeit oder über Nacht nicht im Weglaufhaus aufhalten wollen. Da Kriseneinrichtungen keine Freihalteregelung haben, verlieren BewohnerInnen den Anspruch auf ihren Platz, wenn sie dem Haus länger als 48 Stunden unabgesprochen fernbleiben.
Schließlich erklären sich die BewohnerInnen mit der Aufnahme im Weglaufhaus dazu bereit, ihre Zimmer sauber zu halten und sich aktiv, wenn auch in einer Form, die die individuellen Fähigkeiten und Schwierigkeiten flexibel und differenziert berücksichtigt, an der Erfüllung der gemeinschaftlichen Alltagspflichten (Einkaufen, Kochen, Küchendienst, Ordnung und Hygiene in den Gemeinschaftsräumen) zu beteiligen und an deren verantwortlicher Organisation mitzuwirken. [38]
Das Weglaufhaus ist ein beschützter Ort, der konzeptuell einerseits auf die verantwortungsvolle und aktive Mitwirkung seiner BewohnerInnen angewiesen ist, andererseits aber gleichzeitig eine hohe Toleranzschwelle für ungewöhnliche Verhaltensweisen, individuelle Besonderheiten und krisenbedingte Einschränkungen der Alltagskompetenzen einräumt. Die alltagspraktische Umsetzung dieser beiden Grundprinzipien kann nur mit den jeweils anwesenden BewohnerInnen immer wieder neu ausgehandelt, modifiziert und konkret erprobt werden. Dabei lernen die BewohnerInnen, aufeinander Rücksicht zu nehmen und ihr eigenes Verhalten, Empfinden und Denken, häufig nach langen Zeiten sozialer Isolation, in konkreten Lebenszusammenhängen zu überprüfen und zu reflektieren. Die in diesem Kontext stattfindenden, durchaus konfliktreichen gruppendynamischen Prozesse, die von den MitarbeiterInnen moderiert und nötigenfalls entschärft, nicht aber bestimmt werden, stellen ein zentrales Element bei der Realisierung des Betreuungskonzepts der Kriseneinrichtung Weglaufhaus dar.
7.10. Vernetzung und Kooperation
Als überbezirkliche Einrichtung für Psychiatrie-betroffene Wohnungslose kooperiert das Weglaufhaus mit zahlreichen und unterschiedlichen Behörden und Ämtern, freien Trägern, Wohn-, Betreuungs- und Beratungseinrichtungen, Selbsthilfegruppen und Betroffenenorganisationen, ärztlichen und therapeutischen Praxen, Anwaltskanzleien, Betreuungsvereinen, Wohnungsbaugesellschaften und Krankenhäusern.
Für die Zusammenarbeit gelten die Prinzipien einer größtmöglichen NutzerInnenorientierung. Auf Grund der Vielfalt der konkreten Wünsche und Bedürfnisse der Weglaufhaus-BewohnerInnen bei einer vergleichsweise geringen Anzahl von Plätzen ist es weder sinnvoll noch praktikabel, zwischen dem Weglaufhaus und anderen Einrichtungen auf Trägerebene feste und an den Angeboten der jeweiligen Einrichtungen ausgerichtete Kooperationen zu vereinbaren. Statt dessen geht es im Weglaufhaus darum, aus der Vielzahl möglicher Kooperationen ein jeweils aktuell variiertes und aus den Erfordernissen der Situation zu entwerfendes Netz psychosozialer Hilfemaßnahmen zu erarbeiten, das den jeweils Einzelnen eine weitgehend "maßgeschneiderte" Form der Unterstützung in ihrer augenblicklichen Lebenssituation zu sichern versucht, ohne daß die dafür notwendigen Kooperationen institutionalisiert und verallgemeinert werden könnten.
Der Trägerverein und die MitarbeiterInnen des Weglaufhauses bemühen sich, durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit, häufige Projektvorstellungen und die Teilnahme an Kongressen und Fachveranstaltungen eine möglichst große Zahl von Einrichtungen und von Professionellen des psychosozialen Bereichs über die Arbeit und die Angebote des Weglaufhauses zu informieren, um bei der Unterstützung und Betreuung der BewohnerInnen des Weglaufhauses auf ein großes Reservoir von Kooperationsmöglichkeiten zurückgreifen zu können.
7.10.1. Die Praxis der Vernetzung und Kooperation
Zwischen dem Weglaufhaus und folgenden Institutionen, Behörden und Fachleuten finden regelmäßige Kooperationen statt:
mit den Sozialen Wohnhilfen der Abteilungen für Soziales aller Berliner Bezirksämter in Fragen der Feststellung des individuellen Hilfebedarfs, der Kostenübernahmen, der Hilfepläne, Entwicklungs- und Abschlußberichte, der Wohnungsvermittlung und der Weitervermittlung in andere Einrichtungen
mit den Sozialpsychiatrischen Diensten der Berliner Bezirksämter:
1. Mit einer Reihe von Sozialen Wohnhilfen konnte im Einvernehmen mit den jeweiligen Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDs) die Vereinbarung getroffen werden, daß die SpDs für die Begutachtung der BewohnerInnen des Weglaufhauses im Rahmen der Betreuung nach § 72 BSHG nicht zuständig sind, um im Interesse der Betroffenen Konflikte oder unterschiedliche Auffassungen im Bereich von Diagnostik und Krankheitsverständnis zwischen einer psychiatrischen und einer antipsychiatrischen Institution zu vermeiden und den besonderen Interessen der KlientInnen des Weglaufhauses gerecht zu werden.
2. Mit dem lokal zuständigen SpD in Berlin-Reinickendorf besteht eine pragmatische Kooperation im Interesse der jeweils Betroffenen, falls besondere Situationen es erfordern.
3. Auch in den übrigen Bezirken, die für die Kostenübernahme für einen Aufenthalt im Weglaufhaus eine Begutachtung durch den bezirklichen SpD für notwendig halten, ist die Kooperation mittlerweile in aller Regel auf die besonderen Bedürfnisse und Schwierigkeiten der Klientel des Weglaufhauses abgestimmt.
mit den bezirklichen Wohnungsämtern und mit verschiedenen Wohnungsbaugesellschaften bei der (Wieder-) Beschaffung von Wohnraum für die wohnungslosen BewohnerInnen des Weglaufhauses
mit unterschiedlichen freien Trägern im Bereich des Betreuten Einzelwohnens, des Betreuten Gruppenwohnens, von Übergangswohnhäusern, Therapeutischen Wohngemeinschaften und mit EinzelfallhelferInnen in verschiedenen Bezirken
mit unterschiedlichen Schuldnerberatungsstellen
mit geeigneten RechtsanwältInnen in Fragen des Betreuungsrechts, des PsychKG, von Unterbringungen oder von Vorausverfügungen wie dem Psychiatrischen Testament oder Behandlungsvereinbarungen
mit verschiedenen AllgemeinärztInnen und PsychiaterInnen in verschiedenen Bezirken Berlins, um unter anderem einen medizinisch verantwortlichen Entzug psychiatrischer Psychopharmaka zu gewährleisten. (Dabei gilt für die BewohnerInnen des Weglaufhauses selbstverständlich der Grundsatz der freien Arztwahl: Die MitarbeiterInnen können, abgesehen von medizinischen Notfallsituationen, nur informieren, beraten und auf Wunsch geeignete ÄrztInnen und/oder HeilpraktikerInnen vermitteln.)
mit unterschiedlichen Selbsthilfegruppen
mit PsychotherapeutInnen unterschiedlicher fachlicher und methodischer Ausrichtung und Spezialisierung
mit allen Berliner Frauenhäusern und unterschiedlichen Beratungseinrichtungen für Frauen
mit allen anderen Kriseneinrichtungen in Berlin
mit dem zuständigen Kontaktbereichsbeamten und dem Polizeiabschnitt 11 (z.B. bei Vermißtenmeldungen oder akuter Fremdgefährdung durch BewohnerInnen des Weglaufhauses)
Darüber hinaus wird nach Maßgabe des Einzelfalls mit Spezial- und Fachberatungsstellen im Sinne der Ressourcenerschließung für die NutzerInnen zusammengearbeitet.
7.10.2. Mitarbeit in Fachgremien
Der Trägerverein des Weglaufhauses ist Mitglied des dpw. MitarbeiterInnen des Weglaufhauses sind kontinuierliche Mitglieder in den sowohl für die Wohnungslosenhilfe als auch für den Psychiatriebereich einschlägigen Fachgruppen dieses Wohlfahrtsverbands (AK § 72/Schuldnerberatung, AK § 72/Qualität und Fachgruppe Psychiatrische und Psychosoziale Versorgung). Außerdem partizipieren sie an allen vom dpw koordinierten Maßnahmen der Qualitätskontrolle und der Entwicklung adäquater Qualitätsstandards.
MitarbeiterInnen des Weglaufhauses vertreten das Projekt regelmäßig in den Sitzungen der bezirklichen Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft in Berlin-Reinickendorf. Auch als überbezirkliches Projekt ist das Weglaufhaus auf diese Weise in die lokalen Strukturen der psychosozialen Versorgung eingebunden.
Darüber hinaus ist das Weglaufhaus auch mit einem ständigen Mitglied in der überregionalen PSAG des Landes Berlin vertreten.
MitarbeiterInnen des Weglaufhauses sind ständige Mitglieder des vom Berliner Senat eingerichteten Fachgremiums Arbeitskreis Wohnungsnot und auf diese Weise über die aktuellen Entwicklungen der Wohnungslosenpolitik informiert und in die entsprechenden Diskussionen und Planungen einbezogen.